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BMF 17.07.2015 IV B 6 - S 1316/11/10052 :124, IWB 15/2015 S. 547

BMF | Automatischer Informationsaustausch mit den USA nach FATCA – amtlich vorgeschriebener Datensatz veröffentlicht

Das den amtlich vorgeschriebenen Datensatz für den Informationsaustausch gem. FATCA-Abkommen bekannt gemacht. Das Schreiben nennt das Datenschema für die Meldungen (vgl. § 117c AO). Das Dokument ist über die Homepage des BMF abrufbar. Der gegenseitige Informationsaustausch über Finanzkonten (mit Bezug zu den USA bzw. zu Deutschland) soll eine effektive Besteuerung sicherstellen. [i]Zur Compliance unter FATCA und CRS s. Steierberg, IWB 14/2015 S. 510 NWB EAAAE-96237 Mit dem FATCA-Abkommen hat sich Deutschland verpflichtet, die damit vereinbarten Daten von Finanzinstituten für das Kalenderjahr 2014 zu erheben, im BZSt zu sammeln und fortan regelmäßig automatisch mit dem Internal Revenue Service auszutauschen. Die Übermittlungsmöglichkeit mit dem neuen Datenschema ist bereits gegeben und die ersten Daten war...