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FG München 25.03.2015 1 K 495/13, IWB 15/2015 S. 546

FG München | Bei Wegzugsbesteuerung erfolgt keine Saldierung fingierter Veräußerungsgewinne mit Veräußerungsverlusten

Bei der nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG im Zeitpunkt eines Wegzugs aus Deutschland erfolgenden Besteuerung des Vermögenszuwachses aus wesentlichen Beteiligungen i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG finden nur solche Beteiligungen Berücksichtigung, für die S. 547sich im Wegzugszeitpunkt ein fingierter Wertzuwachs errechnet. Anteile, für die sich eine fingierte Wertminderung errechnet, können auch dann nicht berücksichtigt werden, wenn nach Verrechnung mit den fingierten Wertzuwächsen ein positiver Saldo verbliebe.

Hinweis:

Im [i]Zur Wegzugsbesteuerung s. Geißler infoCenter NWB KAAAB-36699 Streitfall waren die Kl. 2009 nach Österreich gezogen. Zum Zeitpunkt ihres Wegzugs verfügten sie über fünf Beteiligungen. Für zwei dieser Beteiligungen errechnete sich unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens ein fingierter Veräußerungsgewinn auf den Wegzugszeitpunkt i. H. von 900.000 €, währen...