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Fremdvergleich bei Pensionszusage eines Arztes an Ehefrau; Schätzungsbefugnis
(1) Die Würdigung des FG, die Pensionszusage eines selbständigen Arztes an die in seiner Praxis angestellte Ehefrau halte einem Fremdvergleich nicht Stand, weil u. a. trotz gerichtlicher Aufforderung weder mitgeteilt wurde, welchen weiteren Mitarbeitern eine Pensionszusage angeboten worden ist, noch wie die Pensionszusage an die Ehefrau konkret ausgestaltet war, weil zudem die der Ehefrau erteilte Pensionszusage deutlich über deren Bruttoarbeitslohn lag und mit einem fremden Dritten so nicht vereinbart worden wäre und weil ferner die Pensionsansprüche der Ehefrau auch nicht durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung abgesichert worden sind, ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden. (2) Die deswegen zu Unrecht gebildeten Rückstellungen für die Pensionszu...