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Anfechtbarkeit von Gesellschafterdarlehen auch ohne Krise
Die Insolvenzanfechtung der Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens binnen eines Jahres vor Stellung eines Insolvenzantrags setzt gem. NWB WAAAE-91429 keine Krise der Gesellschaft voraus. Entsprechendes gilt für die Rückgewähr eines durch den Gesellschafter abgesicherten Kredits. Der BGH hat in seinen Entscheidungsgründen deutlich gemacht, dass es nach den eindeutigen gesetzlichen Vorgaben der §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 Abs. 1 und 2 InsO auf die Krise der Gesellschaft nicht mehr ankommt: Der Gesetzgeber hat mit § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO in der Fassung des MoMiG bewusst auf das Merkmal der Kapitalersetzung verzichtet; die Bestimmung verweist vielmehr jedes Gesellschafterdarlehen bei Eintritt der Gesellschaftsinsolvenz in den Nachrang. Dasselbe gilt bezüglich der Neufassung von § 135 InsO. Rückzahlungen auf Gesellschafterdarlehen sind daher...