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NWB direkt Nr. 33 vom Seite 893

Erweiterung des Teilabzugsverbots auf Gesellschafterdarlehen und verbilligte Nutzungsüberlassung

Horst-G. Zaisch

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAE-97157 Nach der Rechtsprechung des BFH ist das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG nicht anzuwenden auf Darlehen, die der Gesellschafter seiner Körperschaft gewährt, und die zu seinem Betriebsvermögen gehören. § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG gilt auch nicht für Aufwendungen, die sich auf die Substanz der Gesellschaft verbilligt überlassener Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen beziehen. Durch das Zollkodex-Anpassungsgesetz vom wurde das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, auf diese beiden Tatbestände erweitert, wenn der Gesellschafter zu mehr als einem Viertel an der Körperschaft beteiligt ist.

Ausführlicher Beitrag s. .

Beteiligungsquote von mehr als einem Viertel

[i]Maßgebend ist Beteiligung am Grund- oder Stammkapital, nicht an den StimmrechtenDie Neuregelung gilt nur für Gesellschafter, die unmittelbar oder mittelbar am Grund- oder Stammkapital der Körperschaft zu mehr als einem Viertel beteiligt sind oder waren. Nicht maßgeblich ist die Höhe der Stimmrechte des Gesellschafters. Eine unmittelbare Beteiligung und mittelbare Beteiligungen werden zusammengerechnet. Bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften), die an einer Kapitalgesellschaft beteiligt sind, ist für die Beteiligungsquote auf den einzelnen ...