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Einkommensteuer | Gewerbesteueranrechnung für Veräußerungsgewinne nach Umwandlung in eine Personengesellschaft
Nach dem unterliegen die im Anschluss an die Umwandlung einer Organgesellschaft in eine Personengesellschaft erzielten und mit Gewerbesteuer belasteten Veräußerungs- und Aufgabegewinne der Steuerermäßigung des § 35 Abs. 2 EStG.
Der BFH entscheidet völlig zu Recht, dass § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG der Regelung des § 18 Abs. 4 Satz 3 UmwStG 2002 (jetzt § 18 Abs. 3 Satz 3 UmwStG) vorgeht und deshalb die Ermäßigung nach § 35 EStG greift, die nach dem Umwandlungssteuergesetz ausdrücklich ausgeschlossen ist. Dass dann aber gleichwohl die Wertungen des nicht anwendbaren § 18 Abs. 3 UmwStG bei der Auslegung des § 35 EStG eine Rolle spielen sollen, verwundert doch etwas. Denn nachdem die Steuerermäßigung des § 35 EStG bereits durch das Steuersenkungsgesetz (vom , BGBl 2000 I S. 1433) eingeführt worden war, kann man wohl davon ausgehen, das...BGBl 2001 I S. 3858