Smartphones für Unternehmer
Handlungsmöglichkeiten bei Wegfall der umsatzsteuerlichen Organschaft
Nachdem der Generalanwalt des EuGH seinen Schlussantrag in der Rechtssache C-108/14, C-109/14 gestellt hatte, kam sowohl bei Praktikern als auch in der Literatur etwas Unruhe auf. Denn hätte sich der EuGH dem Generalanwalt angeschlossen, wäre es wohl zu einem Umbruch in Bezug auf die deutschen Organschaftsbestimmungen gekommen. Die Sorge war nicht ganz unbegründet, denn schließlich folgte der Gerichtshof den Schlussanträgen in Umsatzsteuerfragen zuletzt in 90 % der Fälle (vgl. zum Schlussantrag auch Hartmann, NWB 17/2015 S. 1249). Letztendlich urteilte der EuGH, dass die entscheidenden Anforderungen im Ermessen der einzelnen Mitgliedstaaten liegen. Die Organschaft ist und bleibt damit – ob mit kleinen oder auch größeren Veränderungen – ein wichtiges Gebiet in der steuerlichen Beratung. Und hier ist oft nicht nur der Blick in die Zukunft sondern auch der Blick in die Vergangenheit notwendig. Denn auch bei vermeintlich lang zurückliegenden Änderungen, treten immer wieder und immer noch Fälle auf, in denen die umsatzsteuerliche Organschaft ungewollt und leider oft auch unbemerkt nicht mehr besteht. So auch bei der zum in Kraft getretenen Änderungen, nach der die Finanzverwaltung strengere Maßstäbe an die finanzielle Eingliederung bei umsatzsteuerlichen Organschaften angelegt hat. Oft fällt erst bei der Übernahme eines neuen Mandats oder im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen bei vermeintlich „sicheren“ Organschaften auf, dass die „neuen“ strengeren Maßstäbe wider Erwarten doch Auswirkungen auf die Organschaft hatten. Jetzt ist Handeln angesagt. Weber zeigt ab der Seite 2422 auf, wie eine finanzielle Eingliederung wiederhergestellt werden kann und welche Folgeprobleme auftreten können. Darüber hinaus zeigt er die Besonderheiten bei einer Insolvenz des vermeintlichen Organträgers und bzw. oder der vermeintlichen Organgesellschaft auf. – Übrigens: Über die Auswirkungen der EuGH-Entscheidung, insbesondere auf die Holding erscheint in Kürze ein Beitrag in der NWB.
Eine weitere EuGH-Entscheidung stößt aktuell auf vielfaches Interesse. Der EuGH hat zur Abrechnung der Betriebskosten bei Wohnungsvermietung entschieden. Zwar erging die Entscheidung zu einem polnischen Vermietungsunternehmen, jedoch stellt sich die Frage, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf deutsches Recht haben wird. Schmidt stellt ab der Seite 2438 das Urteil vor und zeigt den rechtlichen Rahmen für die Abrechnung der Betriebskosten in Deutschland auf.
Fast jeder besitzt eines: Smartphones. Oft werden sie sowohl privat als auch beruflich genutzt. In solchen Fällen stellt sich für Unternehmer die Frage nach der zutreffenden Höhe der Betriebsausgaben. Trinks und Hein gehen ab der Seite 2433 u. a. auf eine mögliche Zuordnung des Smartphones zum Betriebsvermögen sowie auf die Bewertung und Abschreibung des Geräts ein.
Beste Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
NWB 2015 Seite 2401
NWB OAAAE-97223