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BFH 21.05.2015 IV R 20/15, BBK 15/2015 S. 678

Bilanzierung | Abzinsung eines unverzinslichen Ehegatten-Darlehens

Eine unverzinsliche Verbindlichkeit ist auch dann nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG abzuzinsen, wenn das Darlehen vom Ehegatten gewährt wurde.

Entscheidend für die Abzinsung sind die Kriterien „unverzinslich“ und „betriebliche Veranlassung“. Beide Kriterien waren im Streitfall zu bejahen, weil die Ehefrau ihrem Ehemann, dem Betriebsinhaber, ein unverzinsliches Darlehen zur Tilgung betrieblicher Schulden gewährt hatte.

Hinweis:

Die [i]Keine Anwendbarkeit der Grundsätze zur Abgeltungsteuerneue Rechtsprechung des BFH zur Anwendung der Abgeltungsteuer unter wirtschaftlich selbständigen Ehegatten-Darlehen – entgegen dem Wortlaut des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG – ist damit nicht auf das Abzinsungsgebot übertragbar. Denn das Abzinsungsgebot gilt für alle Steuerpflichtigen, während die Ausnahme des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG nur einander nahe stehende Personen betrifft und deshalb vom BFH einschränken...