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Geschäftsveräußerung im Ganzen
Übertragung von mehreren Veräußerern auf mehrere Erwerber
Die Geschäftsveräußerung im Ganzen ist schwer von einer steuerbaren Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern abzugrenzen. Bei der Veräußerung eines kompletten Betriebs oder eines allein lebensfähigen Teilbetriebs soll eine Einzelwirtschaftsgutübertragung für Zwecke der Umsatzsteuer nicht erforderlich sein. Vielmehr ordnet § 1 Abs. 1a UStG eine besondere Rechtsnachfolge an. Sofern der Erwerber den Betrieb fortführt, tritt er an die Stelle des Veräußerers. Vor allem die komplexe Erstellung von ordnungsgemäßen Rechnungen für jedes einzelne übertragene Wirtschaftsgut wird den Beteiligten damit erspart. Der BFH hat nun zu einer Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Fortführung des Unternehmens durch eine Erwerbergruppe entschieden.S. 7
Sachverhalt
Die Klägerin ist eine GbR, an der zwei Eheleute jeweils zur Hälfte beteiligt waren. Die Klägerin vermietete drei Seniorenresidenzen in unterschiedlichen Städten. Bei den Mietern der Immobilien handelte es sich um drei Schwestergesellschaften der Klägerin in der Rechtsform der OHG. An den drei Schwestergesellschaften waren die Eheleute ebenfalls je zur Hälfte beteiligt. Die Vermietung der Grundstücke erfolgte steuerfrei. Soweit die Klägerin auch Eigentümerin des Inventa...