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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Keine Entkräftung der vermuteten Haushaltszugehörigkeit des Kindes
Bisher war streitig und nicht höchstrichterlich geklärt, ob die Wohnsitzmeldung beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende eine widerlegbare Vermutung der Haushaltszugehörigkeit begründet. Der BFH hat nunmehr entschieden, dass die in § 24b Abs. 1 Satz 2 EStG normierte Vermutung nicht widerlegbar sei.
Haushaltszugehörigkeit
Der i. S. des § 24b Abs. 2 EStG alleinstehende Kläger bezog für seine 21 Jahre alte Tochter Kindergeld. Die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehe gem. § 24b EStG waren erfüllt, wenn die Tochter zu seinem Haushalt gehört hat. Unstreitig war die Tochter des Klägers zwar in seinem Haushalt gemeldet, lebte aber in einer anderen Wohnung. Das Finanzgericht wies die Klage ab, da die in § 24b Abs. 1 Satz 2 EStG aufgestellte Vermutung, wonach die Haushaltszugehörigkeit des Kindes zu dem Haushalt zu vermuten sei, in dem das Kind gemeldet sei, widerlegt worden sei. Das Finanzgericht folgte mit der Entscheidung einer in der Literatur vertretenen Ansicht, wonach die Vermutung der Zugehörigkeit zum Haushalt widerlegbar sei (z.B. Dürr, in: Frotscher, EStG, Freiburg 2011, § 24b Rz. 10; Krömker, in: Herrmann/Heuer/Raupach, § 24b EStG Rz. 11 m. w. N.).
Der BFH hat die erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben und en...