Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wettbewerbsrecht | Irreführende Bezeichnung eines Einzelhändlers als „Outlet“
Die Werbung eines (Online-)Einzelhändlers ist als geschäftsähnliche Handlung (§ 5 Abs. 1 UWG) irreführend, wenn sie geeignet ist, bei einem erheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen hervorzurufen und die zutreffende Markterschließung in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen (vgl. nur NWB MAAAE-30872 zur Bezeichnung einer Anwaltskanzlei auch als Steuerbüro). Dies ist bei der Bezeichnung „Outlet“ regelmäßig der Fall, weil ein durchschnittlich aufmerksamer, informierter und verständiger Verbraucher hierunter einen Fabrikverkauf durch den Hersteller versteht und deutlich unter dem Einzelhandel liegende Preise für die aus eigener Produktion stammende Ware erwartet. Dass dabei auf den zusätzlichen Begriff „Factory“ ve...