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Umsatzsteuer | EuGH-Vorlage zur Reichweite des Vorsteuerausschlusses bei Erwerb eines Gegenstands
Mit Beschluss vom legt der BFH dem EuGH folgende Frage zur Vorabentscheidung vor: § 15 Abs. 1 Satz 2 des deutschen Umsatzsteuergesetzes bestimmt, dass die Lieferung, die Einfuhr oder der innergemeinschaftliche Erwerb eines Gegenstands, den der Unternehmer zu weniger als 10 % für sein Unternehmen nutzt, nicht als für das Unternehmen ausgeführt gilt – und schließt insoweit den Vorsteuerabzug aus. Die Regelung beruht auf Art. 1 der Entscheidung des Rates vom (2004/817/EG), der Deutschland ermächtigt, abweichend von Art. 17 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie Ausgaben für solche Gegenstände und Dienstleistungen vom Abzug der Mehrwertsteuer auszuschließen, die zu mehr als 90 % für private Zwecke des Steuerpflichtigen oder seines Personals oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke genutzt werden. Gilt dies...