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Bilanzierung | Umwidmung von Finanzinstrumenten aus dem Handelsbestand in den Anlagenbestand
Mit Schreiben vom hat das BMF im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands eine Klarstellung zu § 6 Abs. 1 Nr. 2b EStG und § 8b Abs. 7 KStG veröffentlicht. Finanzinstrumente, die entsprechend den Voraussetzungen des § 340e Abs. 3 Satz 3 HGB aus dem Handelsbestand umgegliedert werden, unterliegen nicht der Bewertung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2b EStG. Sie sind nach der Umwidmung zu Anschaffungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG), mit dem an deren Stelle tretenden Wert oder dem niedrigerem Teilwert zu bewerten (vgl. dazu auch BStBl 2014 I S. 1162). Bei der Anwendung von § 8b Abs. 7 Satz 1 KStG als [i]Zum BMF-Schreiben vom 16. 7. 2014 s. Meyer, NWB 36/2014 S. 2683Einkommensermittlungsvorschrift sind bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten i. S. des KWG unabhängig von der handels- und steuerbilanziellen Behandlung nach dem Gesetzeswortlaut au...