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Steuersystematische Problembereiche im Zusammenspiel von Korrespondenzprinzip und Hinzurechnungsbesteuerung bei Kapitalgesellschaften
Das neugefasste Korrespondenzprinzip ist nach seiner Zielsetzung wie die Hinzurechnungsbesteuerung darauf gerichtet, eine angemessene Vorbelastung von Gewinnen sicherzustellen, die von ausländischen Gesellschaften an unbeschränkt steuerpflichtige Begünstigte ausgeschüttet werden. Auch wenn Korrespondenzprinzip und Hinzurechnungsbesteuerung an unterschiedliche Sachverhalte anknüpfen, ergeben sich doch Überschneidungen beider Normenkreise, insbesondere beim Einsatz von Genussrechten. Der vorliegende Beitrag zeigt diese Berührungspunkte auf und widmet sich den sich ergebenden Problemen. Anschließend werden Lösungsmöglichkeiten vorgestellt und gewürdigt.
1 Problemstellung
Mit der Einführung des allgemeinen Korrespondenzprinzips in § 8b Abs. 1 Satz 2 KStG für Körperschaften (und § 3 Nr. 40 Buchst. d Satz 2 bzw. § 32d Abs. 2 Nr. 4 EStG für natürliche Personen) im Rahmen des AmtshilfeRLUmsG vom möchte der Gesetzgeber vornehmlich internationale Gestaltungen mit hybriden Finanzinstrumenten unterbinden, bei denen aufgrund der Abzugsfähigkeit der Vergütungen im Ausland, einhergehend mit einer Steuerfreistellung im Inland, gänzlich steuerfreie Einkünfte generiert werden können. Nach der Neuregelung soll eine Steuerfreihe...