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Zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen
, NWB DokID: NWB VAAAE-95939
Ausweislich einer aktuellen Pressemitteilung vom 14. 7. 2015 (Az.: ) hält der BGH die gesetzlichen Regelungen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen für teilweise verfassungswidrig. Der BGH hat die Fragestellung deshalb dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Die Bestimmungen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen, welche erst im Jahr 2013 eingeführt wurden, sehen in § 1906 BGB u.a. vor, dass eine Unterbringung eines Betreuten durch seinen Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, nur zulässig ist, solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist.
Dieses setzt voraus, dass die Unterbringung zur Abwendung eines drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens eine Untersuchung des Gesundheitszustandes, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff notwendig ist und dass diese Maßnahmen ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgeführt werden kann.
Ferner ist Voraussetzung für die ärztliche Zwangsmaßnahme, dass der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann.
Die gesetzliche Regelung sieht also ...