Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Thüringer FG Urteil v. - 1 K 371/14 EFG 2015 S. 975 Nr. 12

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 3, EStG § 9 Abs. 5

Häusliches Arbeitszimmer ist nicht der Tätigkeitsmittelpunkt eines freikirchlichen Bischofs

Leitsatz

1. Ein häusliches Arbeitszimmer ist nicht deswegen Tätigkeitsmittelpunkt, weil der Steuerpflichtige über keinen anderweitigen festen Arbeitsplatz verfügt.

2. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Bischofs einer Freikirche, der in dieser eine herausgehobene Position bekleidet, mit besonderen, ihm allein zugewiesenen sakralen Vollmachten und Verpflichtungen ausgestattet ist und dessen prägende Tätigkeit nach dem Selbstverständnis der Religionsgemeinschaft in einer Mittlerstellung zwischen dem Gläubigen und Gott besteht, liegt nicht in seinem häuslichen Arbeitszimmer.

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 6 Nr. 11
DStRE 2016 S. 517 Nr. 9
EFG 2015 S. 975 Nr. 12
IAAAE-96279

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen