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BFH 14.04.2015 VI R 89/13, NWB 31/2015 S. 2266

Einkommensteuer | Aufwendungen für Arzneimittel bei Diätverpflegung als außergewöhnliche Belastung

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Aufwendungen für Arzneimittel i. S. des § 2 AMG (Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln) unterfallen nicht dem Abzugsverbot für Diätverpflegung nach § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG. (2) Sie sind als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 1 EStG zu berücksichtigen, wenn die Medikation einer Krankheit geschuldet und deshalb ärztlich verordnet worden ist. Der Umstand, dass der Steuerpflichtige wegen dieser Krankheit zugleich eine Diät halten S. 2267 [i]Zum Nachweis der Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen s. Geserich, NWB 27/2014 S. 2004muss, steht dem Abzug nach § 33 Abs. 1 EStG nicht entgegen.

Anmerkung:

Noch hat die Klägerin den Rechtsstreit nicht gewonnen. Nach der Zurückverweisung wird das Finanzgericht festzustellen haben, ob es sich bei den streitigen Präparaten um ärztlich verordnete Arzneim...