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Hinweise für die sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung
Die [i] www.bstbk.de Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat „Hinweise für die sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung durch die Träger der Deutschen Rentenversicherung“ veröffentlicht. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts im Jahr [i] Leuchtenberg, NWB 13/2014 S. 9392008 dürfen Steuerberater ihre Mandanten in sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen bis zu den Landessozialgerichten vertreten.
Die Hinweise der BStBK geben einen Überblick über die sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung und erläutern einige wichtige Besonderheiten. Sie haben einen unverbindlichen Charakter und sollen zu bestimmten Sachverhalten oder Problemkreisen Anregungen zu eigenverantwortlichen Lösungen geben und somit die Praxisarbeit unterstützen.