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NWB Nr. 31 vom Seite 2317

Keine Hinweispflicht des Steuerberaters auf Regressanspruch gegen früheren Steuerberater

Dr. Norbert H. Hölscheidt

[i]Zimmermann, NWB 31/2015 S. 2306Ein Steuerberater, der mit der Vertretung im Verfahren über einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid beauftragt ist, ist nicht verpflichtet, seinen Mandanten auf einen möglichen Regressanspruch gegen einen früheren Steuerberater und auf die drohende Verjährung eines solchen Anspruchs hinzuweisen ( NWB EAAAE-93525).

Hinweispflicht des Rechtsanwalts auf Regressanspruch gegen Steuerberater

[i]Für einen durchschnittlichen Berater auf den ersten Blick ersichtlichBereits im Jahr 1993 hatte der BGH entschieden, dass ein Rechtsanwalt, auch wenn dessen Mandat nicht auf eine umfassende Beratung des Mandanten gerichtet, sondern auf die Vertretung in einem finanzgerichtlichen Verfahren beschränkt ist, gleichwohl verpflichtet ist, seinen Auftraggeber auf die drohende Verjährung von Ansprüchen gegen den Steuerberater hinzuweisen, wenn für ihn als Rechtsanwalt ersichtlich ist, dass bei einem Verlust des Prozesses vor dem Finanzgericht Ansprüche gegen den Steuerberater in Betracht kommen (, NJW 1993 S. 2045). Diese Verpflichtung des Rechtsanwalts zu einem Hinweis an den Mandanten besteht generell dann, wenn eine außerhalb d...