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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 13 | Grunderwerbsteuer: Einbeziehung der Baukosten in die Bemessungsgrundlage

Der BFH hat in einem aktuellen Urteil die Grenzen für die Annahme eines einheitlichen Erwerbsgegenstands aufgezeigt, wenn ein Grundstück verkauft wird und der Verkäufer die geplante anschließende Bebauung fördert. Sind die Bauausführenden keine eng verbundenen Unternehmer, reichen Vorplanungen, die Bereitstellung von Planungsunterlagen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit den herzustellenden Gebäuden nicht aus.

Er steigt und steigt und steigt. – Seit die Bundesländer den Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer selbst festlegen dürfen, scheint es kein Halten mehr zu geben. Die Grunderwerbsteuer ist damit zu einem wesentlichen Kostenfaktor beim Kauf eines Grundstücks geworden. Erhöhte Aufmerksamkeit ist insbesondere geboten, wenn die Gefahr droht, dass die Kosten für den anschließenden Bau eines Gebäudes auf dem Grundstück in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einbezogen werden. Wie Sie als Steuer-Profi wissen, kann es dann sogar zu einer Doppelbelastung mit Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer kommen.

Beim Kauf eines Grundstücks, das beim Abschluss des Kaufvertrags tatsächlich unbebaut ist, gilt nach der ständigen Rechtsprechung des BFH...