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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 04 | Verpflegungspauschale: Kürzung nur bei Frühstück, Mittag- oder Abendessen

Chips, Salzgebäck, Schokowaffeln, Müsliriegel oder vergleichbare Knabbereien erfüllen nicht die Kriterien einer Mahlzeit und führen nicht zu einer Kürzung der Verpflegungspauschale. Gleiches gilt laut BMF auch dann, wenn während einer Tagung zum Nachmittagskaffee Kuchen gereicht wird. Zudem stellt das BMF klar, dass die Sammelbeförderung von Arbeitnehmern mit ständig wechselnden Tätigkeitsstätten auch ab 2014 weiterhin steuerfrei möglich ist.

Während die Meinungen weit auseinander gehen, ob die Reisekosten-Reform 2014 zu einer grundlegenden Vereinfachung geführt oder den Unternehmen im Gegenteil sogar bürokratischen Mehraufwand beschert hat , möchten wir Sie nun über die Antwort des Bundesfinanzministeriums informieren – auf eine Anfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags und weiterer Wirtschaftsverbände. Es geht um die Sammelbeförderung von Arbeitnehmern und die Kürzung der Verpflegungspauschale.

Das BMF hat bestätigt: Die Sammelbeförderung von Arbeitnehmern mit ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ist auch ab 2014 weiterhin steuerfrei möglich. Für Irritationen hatte gesorgt, dass mit den Lohnsteuerrichtlinien 2015 ein Passus zur Sammelbeförder...