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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 25 | Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug bei der gescheiterten Gründung einer Ein-Mann-GmbH

Beim BFH ist die spannende Frage anhängig, ob ein Steuerpflichtiger als Einzelperson – vergleichbar einer Vorgründungsgesellschaft – berechtigt ist, aus Rechnungen über Beratungsleistungen zum Zwecke der Vorbereitung und Errichtung einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft die gesondert ausgewiesenen Vorsteuerbeträge abzuziehen, wenn objektiv erkennbar die Absicht bestand, mit der Ein-Mann-Kapitalgesellschaft umsatzsteuerpflichtige Umsätze zu erzielen.

Zur Umsatzsteuer ist ebenfalls ein Verfahren neu anhängig, das für die Praxis sehr relevant ist.

Eine Vorgründungsgesellschaft, die allein mit dem Ziel der Gründung einer Kapitalgesellschaft errichtet wird, kann als vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmerin angesehen werden. Und zwar dann, wenn sie Eingangsleistungen für die später gegründete Kapitalgesellschaft bezieht.

Das ist bereits vor mehr als zehn Jahren durch den Europäischen Gerichtshof und den Bundesfinanzhof geklärt worden. Wie aber sieht es aus, wenn nicht einer Gesellschaft, sondern einem Steuerpflichtigen als Einzelperson Kosten für Beratungsleistungen entstehen, die mit der geplanten Gründung einer Ein-Mann-GmbH zusammenhängen? Un...