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BFH  - VI R 34/15 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 33, ESchG § 1 Abs 1 Nr 3, ESchG § 1 Abs 1 Nr 5

Rechtsfrage

Ist ein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union von dort zur Heilkunde zugelassenen Personen unter Beachtung der dortigen Rechts- und Berufsordnung durchgeführter Embryonentransfer nach In-Vitro-Fertilisation von mehr als drei Eizellen der späteren Ehefrau nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 5 des deutschen Embryonenschutzgesetzes strafbar und sind dementsprechend die Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastungen i.S. von § 33 EStG zu berücksichtigen?

Außergewöhnliche Belastung; Europäische Union; In-vitro-Fertilisation; Krankheitskosten; Mitgliedstaat; Strafe

Fundstelle(n):
SAAAE-96092

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