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RENO Nr. 10 vom Seite 27

Das neue Widerrufsrecht

Rechtsanwalt Michael Salamon; Gelsenkirchen

In den bereits erschienen Teilen 1 bis 3 dieser Beitragsreihe wurde Ihnen ein Überblick über das neue Widerrufsrecht gegeben. Dieser vermittelte Wissensstoff soll nun mit Fragen und Antworten wiederholt und vertieft werden. Viel Erfolg beim Lösen der Aufgaben!

Aufgaben und Lösungen

Aufgabe 1

Gibt es noch den Begriff „Haustürgeschäfte“?

Lösung

Aufgabe 2

Sind auch im stationären Handel (Ladenlokal) Informationspflichten zu erfüllen?

Lösung

Aufgabe 3

Im alten Recht befanden sich beim Widerrufsrecht zahlreiche Verweise auf bestehende Gesetze, z. B. galt im Falle eines Widerrufs die Wertersatzpflicht gem. §§ 346 ff. BGB. Arbeitet das neue Recht ebenfalls mit derlei Verweisungen oder regelt es nahezu sämtliche Fragen rund um den Fernabsatz und „Haustürgeschäfte“ selbst?

Lösung

Aufgabe 4

Nach altem Recht gab es ein „ewiges“ Widerrufsrecht. Wurde der Verbraucher zu keinem Zeitpunkt ordnungsgemäß belehrt, erlosch das Widerrufsrecht überhaupt nicht. Gilt diese Regelung weiterhin?

Lösung

Aufgabe 5

Gibt es Verträge unter den außerhalb von Geschäftsräumen (Haustürgeschäfte) und im Fernabsatz geschlossenen Verträgen, für die nur Informationspflichten, aber kein Widerrufsrecht besteht?

Lösung

Aufgabe 6

Nach altem Recht...

Lösung

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