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StuB 14/2015 S. 560

Verspätet abgeführte Sozialversicherungsbeiträge – Indiz für Zahlungseinstellung

Nach dem NWB OAAAE-92379 kann dann, wenn Sozialversicherungsbeiträge mehrere Monate verspätet abgeführt werden, daraus auf eine Zahlungseinstellung des Schuldners und einen Benachteiligungsvorsatz geschlossen werden. Der BGH hat in den Entscheidungsgründen deutlich gemacht, dass der Benachteiligungsvorsatz gegeben ist, wenn der Schuldner bei Vornahme der Rechtshandlung (§ 140 InsO) die Benachteiligung der Gläubiger im Allgemeinen als Erfolg seiner Rechtshandlung gewollt oder als mutmaßliche Folge – sei es auch als unvermeidliche Nebenfolge eines an sich erstrebten anderen Vorteils – erkannt und gebilligt hat. Ein Schuldner, der zahlungsunfähig ist und seine Zahlungsunfähigkeit kennt, handelt in aller Regel mit Benachteiligungsvorsatz, weil er weiß, das...