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Steuerfreiheit der Vermittlungsleistungen eines atypischen Maklers nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG?
(NV)
Der BFH befasst sich in seiner amtlich nicht veröffentlichten Entscheidung mit der Vermittlungsleistung eines atypischen Maklers und der Steuerpflicht final verkaufter Wohneinheiten.
A. Leitsatz
Die Vermittlungsleistungen eines atypischen Maklers, der aufgrund einer Verwertungsbefugnis nach § 1 Abs. 2 GrEStG der Grunderwerbsteuer unterliegt, sind nicht gemäß § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG steuerfrei.
B. Sachverhalt
Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (hier: X) vermittelte für H den Verkauf von Wohneinheiten. H hatte der Antragstellerin eine notarielle Vollmacht erteilt. Nach den zwischen der Antragstellerin und H bestehenden Vereinbarungen war die Antragstellerin berechtigt, Verkaufspreise, die über den jeweils festgelegten Mindestverkaufspreis hinausgingen (Mehrerlös) für sich zu vereinnahmen.
Im Anschluss an eine Außenprüfung ging der Antragsgegner und Beschwerdegegner (FA) davon aus, dass die Antragstellerin umsatzsteuerpflichtige Vermittlungsleistungen an H erbracht habe, wobei der jeweilige Mehrerlös als Entgelt anzusehen sei und erließ entsprechende Änderungsbescheide für die Streitjahre 2007 bis 2009.
Hiergegen legte die Antragstellerin Einspruch ein, über den noch nich...