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STFAN Nr. 10 vom Seite 2

Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich

OStR Dipl.-Hdl. Oliver Zschenderlein; Koblenz

Zur Ermittlung der betrieblichen Einkünfte bedarf es einer steuerlichen Gewinnermittlung. Der vom EStG insbesondere für buchführungspflichtige Steuerpflichtige vorgesehene Betriebsvermögensvergleich ist hierbei die vorrangig anzuwendende Gewinnermittlungsart. Im folgenden Beitrag wird der Betriebsvermögensvergleich hinsichtlich der Berechnungsstruktur, der vermögensrechtlichen Grundlagen, des Gewinnermittlungszeitraums und der zeitlichen Zuordnung und Abgrenzung dargestellt.

Einführung

Für die Gewinnermittlung der betrieblichen Einkünfte (Einkunftsarten 1-3 des § 2 Abs. 1 EStG) sieht das Einkommensteuergesetz grundsätzlich den Betriebsvermögensvergleich (BV-Vergleich) als anzuwendende Gewinnermittlungsmethode vor (siehe hierzu ). Er existiert in den Varianten des § 4 Abs. 1 und § 5 EStG.

Der BV-Vergleich nach § 4 Abs. 1 EStG ist anzuwenden bei buchführungspflichtigen Land- und Forstwirten sowie selbstständig Tätigen, die nicht buchführungspflichtig sind, aber freiwillig Bücher führen. Der Steuerpflichtige ist dann grundsätzlich nur an die Vorschriften des Steuerrechts gebunden (vgl. §§ 142 ff. AO, R 4.1 Abs. 5 i. V. mit R 5.2-5.4 EStR). Handelsrechtliche Vorschriften müssen nur dann beachte...

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