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STFAN Nr. 9 vom Seite 2

Überblick über die steuerlichen Gewinnermittlungsarten

OStR Dipl.-Hdl. Oliver Zschenderlein; Koblenz

Zur Ermittlung der betrieblichen Einkünfte bedarf es einer Gewinnermittlung. Der Gesetzgeber schreibt für steuerliche Zwecke im Einkommensteuergesetz sowohl bestimmte Arten der Gewinnermittlung als auch die Regeln für die Bestimmung der Wertansätze weitestgehend vor. Der vorliegende Beitrag gibt einen einführenden Überblick über die steuerliche Gewinnermittlung. In nachfolgenden Beiträgen werden dann der Betriebsvermögensvergleich und die Einnahmenüberschussrechnung behandelt.

Zweck der Gewinnermittlung

Ausgangspunkt der Besteuerung mit Einkommensteuer sind in sachlicher Hinsicht die in § 2 Abs. 1 EStG aufgeführten sieben Einkunftsarten:


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1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG)
2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)
3. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG)
4. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG)
5. Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG
6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)
7. Sonstige Einkünfte (§ 22 EStG)

Nach § 2 Abs. 2 EStG werden diese sieben Einkunftsarten unterteilt in Gewinneinkünfte (Einkunftsarten 1 bis 3) und Überschusseinkünfte (Einkunftsarten 4 bis 7).

Bei den Einkunftsarten 1 bis 3 sind die Einkünfte der Gewinn (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG). Die Quelle des Gewinns (oder Verlusts) i...

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