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Das Mahnverfahren, Teil 2
Im Anschluss an den ersten Beitrag zum Thema Mahnverfahren aus , machen wir hier anhand von Fallbeispielen weiter mit den Gebühren der Rechtsanwälte der Antragsteller und Antragsgegner unter Berücksichtigung der Anrechnung der vorgerichtlichen und sich ggf. anschließenden gerichtlichen Tätigkeit.
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides
Fall: Der Rechtsanwalt beantragt im Auftrag des Antragstellers wegen einer Forderung von 3.000 € einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht. Der Mahnbescheid wird erlassen und zugestellt. Anschließend bittet der Mandant um die Kostenrechnung.
Für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides erhält der Rechtsanwalt eine 1,0 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3305 VV RVG.
Gegenstandswert: 3.000 €
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1,0 Verfahrensgebühr,
Nr. 3305 VV
RVG | 201,00 € | |
+ | Pauschale
für Post und Telekommunikation, Nr. 7002 VV RVG | 20,00 € |
= | Zwischensumme netto | 221,00 € |
+ | 19 % USt,
Nr. 7008 VV
RVG | 41,99 € |
= |
Gesamtbetrag |
262,99 € |
Vorzeitige Beendigung
Fall: Der Rechtsanwalt beantragt im Auftrag seines Mandanten beim zuständigen Amtsgericht den Erlass eines Mahnbescheides über eine Forderung von 3.000 €. Noch bevor der Antrag beim A...