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Gebühren in der besonderen Gerichtsbarkeit, Teil 3
Wird der Rechtsanwalt in der Verwaltungs-, Sozial- oder Finanzgerichtsbarkeit tätig, sind bei den Gebühren einige Besonderheiten zu beachten. Diese Beitragsserie soll die Vergütungsabrechnung in der besonderen Gerichtsbarkeit erläutern und hilfreiche Tipps geben.
In diesem Teil geht es um steuerrechtliche Angelegenheiten (Finanzgericht).
Abrechnung nach StBVV
Wird der Rechtsanwalt in einer steuerrechtlichen Angelegenheit tätig, ist zunächst zu prüfen, ob seine Tätigkeit evtl. gem. § 35 RVG nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hier den §§ 23 bis 39 i. V. m. den §§ 10 bis 13 zu ermitteln ist.
Steuerberatende Tätigkeit
Es sind u. a. folgende Tätigkeiten des Rechtsanwalts nach der StBVV abzurechnen:
Einkommensteuererklärung
Körperschaftsteuererklärung
Umsatzsteuerklärung
Erbschafts- und Schenkungsteuererklärungen
Kapitalertragsteueranmeldung
Lohnsteuer-Anmeldung
Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben
Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft
Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten
Prüfung von Steuerbescheiden
Teilnahme an Prüfungen
Verfahren der Selbstanzeige
Besprechungen m...