„Vor der Sommerpause“
Bundesrat und Bundeskabinett verabschieden wichtige Gesetz(entwürf)e
Planmäßig vor der Sommerpause hat der Bundesrat am 10. Juli dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags zugestimmt. Der Gesetzgeber stellt damit – abgeleitet auch aus dem 10. Existenzminimumbericht – u. a. die verfassungsrechtlich gebotene Freistellung des Existenzminimums für Erwachsene und Kinder für die Jahre 2015 und 2016 sicher. Für 2014 hält er hingegen eine Anhebung, trotz der schon im 9. Existenzminimumbericht festgestellten Unterdeckung, nicht für geboten. In der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss hatte die Mehrheit der Sachverständigen dies noch anders gesehen. – Etwas mehr gewünscht hätten sich viele Familienunternehmen auch vom ebenfalls am 10. Juli verabschiedeten Bürokratieentlastungsgesetz. Handlungsfelder gibt es hier reichlich. Ganz oben auf der „Wunschliste Bürokratieentlastung“ finden sich die Aufbewahrungsfristen, die Vorgaben für das ersetzende Scannen und die Abschreibungsregelung für geringwertige Wirtschaftsgüter. Zum letztgenannten Punkt hat der Bundesrat nun eine Prüfbitte formuliert, in der er empfiehlt, die seit 1964 geltende Sofortabschreibungsgrenze von 410 € (damals 800 DM) auf 1.000 € zu erhöhen. Ob dieser Vorschlag im Rahmen künftiger Steuergesetze aufgegriffen werden wird? Das wird die Zukunft zeigen, so Hörster, der auf Seite 2209 die wesentlichen Punkte der beiden verabschiedeten Gesetze vorstellt.
Das Gegenteil von Bürokratieentlastung dürfte die anstehende Erbschaftsteuerreform werden. Nach langen Streitigkeiten ist der Reformentwurf am 8. Juli vom Bundeskabinett zwar beschlossen worden und tritt nun seinen Weg durch das parlamentarische Verfahren an. Beigelegt sind die strittigen Punkte damit aber nicht. In einer Protokollerklärung haben die Minister der CSU ihre Nachbesserungswünsche zur weiteren Entlastung von Unternehmenserben zusammengefasst. Gefordert werden u. a. eine Investitionsklausel und Änderungen bei der Unternehmensbewertung. Genau hier droht der Gesetzentwurf zu einem Bürokratiemonster zu werden. Schließlich ist die Wertermittlung der Familienunternehmen keineswegs trivial. Ob und wie es hier weitergeht, werden wir nach der Sommerpause erfahren. Den aktuellen Stand der Reformbemühungen fasst Eisele auf Seite 2202 zusammen. Denn bis zum , der vom BVerfG gesetzten „Deadline“ für das Erbschaftsteuerreformgesetz, ist es nicht mehr lang hin.
Lang erwartet wurde der Lifo-Grundsatzerlass vom 12. Mai dieses Jahres. Leider – so Bolik/Burek auf Seite 2214 – hat die Finanzverwaltung die Gelegenheit versäumt, die Lifo-Methode vollumfänglich als eigenständiges steuerliches Wahlrecht auszulegen. Stattdessen wird der im Gesetzeswortlaut enthaltene GoB-Vorbehalt stark gewichtet. Aus Sicht der Steuerpflichtigen und deren Berater bedauerlich.
Beste Grüße
Reinhild Foitzik
Fundstelle(n):
NWB 2015 Seite 2185
NWB IAAAE-95605