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STFAN Nr. 9 vom Seite 6

Besteuerung von Photovoltaikanlagen: Ertragsteuerliche Behandlung

Dipl.-Finanzwirtin (FH) Alexandra Schöpflin; Lörrach und Dipl.-Finanzwirt (FH) Stefan Schönwald; Lörrach

Durch den Wegfall der Direktverbrauchsvergütung bei Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage ab hat sich auch die steuerliche Behandlung gravierend geändert. Während bei der Inbetriebnahme bis zum auch für den selbst verbrauchten Strom eine Vergütung gezahlt wurde, wird ab nur noch der tatsächlich ins Netz eingespeiste Strom vergütet. Ertragsteuerlich führt der privat verbrauchte Strom zu einer Sachentnahme, die mit dem Teilwert zu bewerten ist.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Grundlagen

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht eine bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen (u. a. aus Solarenergie) ins Stromnetz vor und garantiert den Erzeugern feste Einspeisevergütungen. Für den eingespeisten Strom hat der Netzbetreiber dem Anlagenbetreiber die im Gesetz festgesetzten Vergütungssätze zu zahlen.

Die im Monat der Inbetriebnahme geltenden Vergütungen sind bei Solarstrom in dieser Höhe auf die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme zu zahlen. Bei den Vergütungsbeträgen des EEG handelt es sich um Nettobeträge. Da die gesetzlichen Vergütungssätze stetig zurückgeführt werden, verringert jeder Monat, den die...

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