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Wechsel der Gewinnermittlungsart: Übergang zur Bilanzierung
Gewerbetreibende, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, können vom Finanzamt zur Führung von Büchern aufgefordert werden, wenn sie bestimmte Gewinn- und Umsatzgrößen überschritten haben. Weitere Gründe für einen Wechsel der Gewinnermittlungsart sind etwa eine Betriebsveräußerung oder ein freiwilliger Wechsel. Der Wechsel zur Bilanzierung erfordert neben der Aufstellung einer Eröffnungsbilanz zum Zeitpunkt des Übergangs die Ermittlung des sog. Übergangsgewinns.
Der nachfolgende Beitrag zeigt die hierfür anzuwendende Bearbeitungsreihenfolge und was dabei alles zu beachten ist.
Problemstellung
Handels- und steuerrechtliche Buchführungspflicht
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land und Forstwirtschaft beziehen, ihren Gewinn durch eine Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben ermitteln. Voraussetzung hierfür ist, dass sie weder nach Handelsrecht noch nach Steuerrecht verpflichtet sind, Bücher zu führen.
Eine handelsrechtliche Buchführungspflicht besteht grundsätzlich für jeden Kaufmann. Die Kaufmannseig...