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RENO Nr. 9 vom Seite 20

Aktuelle Rechtsprechung für die Praxis

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen

An dieser Stelle finden Sie immer wieder aktuelle Entscheidungen der obersten Gerichte, die für Ihre tägliche Arbeit von Nutzen sein können.

Keine „neuen“ Gebühren bei Beiordnung nach dem

Am bestellt sich der Rechtsanwalt des Antragsgegners zum Verfahrensbevollmächtigten in dem von der Antragstellerin eingeleiteten Scheidungsbundverfahren, stellt ebenfalls einen Scheidungsantrag und beantragt die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe. Die Vollmacht vom wird vorgelegt. Im Scheidungstermin vom wird dem Antragsgegner Verfahrenskostenhilfe bewilligt und anschließend die Ehe geschieden. Der Rechtsanwalt beantragt die Festsetzung der Verfahrenskostenhilfe-Gebühren nach dem seit dem geltenden RVG. Falsch.

Leitsatz Redaktion: Werden der Scheidungsantrag und der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe vor dem Inkrafttreten des 2. KostRMoG gestellt und wird die Antragstellung nicht von der vorherigen Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe abhängig gemacht, ist der unbedingte Auftrag zur Vertretung vor dem Inkrafttreten des seit dem geltenden ...

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