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RENO Nr. 8 vom Seite 20

Das Mindestlohngesetz

Jana Gelbe-Haußen, Rechtsfachwirtin; Rostock

Am hat der Bundestag das sog. Mindestlohngesetz (MiLoG) beschlossen. Am hat das Gesetz auch den Bundesrat passiert. Es wird zum in Kraft treten. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt steht noch aus. Die tatsächlich beschlossene Endfassung des MiLoG ist daher zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags noch nicht bekannt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Anwaltsbüros und Notariaten bewegen dennoch jetzt schon viele Fragen, die auch öffentlich diskutiert werden. In diesem Beitrag werden zunächst die grundlegendsten Fragen geklärt.

Allgemeines

Der vollständige Name des Gesetzes lautet: Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns. Die Kurzform ist: Mindestlohngesetz – MiLoG

Bislang – Stand  – ist nur die Beschlussvorlage für den Bundestag vom (Drucks. 18/1558) veröffentlicht worden. Diese Vorlage hat nach den Debatten im Bundestag und in der Öffentlichkeit noch einige Veränderungen gefunden, die bisher lediglich in den Medien diskutiert wurden, jedoch noch nicht in der Fassung des Gesetzes vorliegen.

Für wen gilt der Mindestlohn?

§ 1 Abs. 1 MiLoG der Beschlussvorlage führt aus, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf ...

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