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Neues zu Voraussetzungen und Rechtsfolgen qualifizierter Rangrücktrittsvereinbarungen
Die wichtigsten Schlussfolgerungen für die Praxis
Der NWB RAAAE-87071) hat zentrale und in der Literatur bisher kontrovers diskutierte Fragen zum Rangrücktritt entschieden. Danach stellt eine qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung einen Schuld- oder Schuldänderungsvertrag dar, nach dessen Inhalt die Forderung des Gläubigers nicht mehr passiviert wird und nur im Falle eines die Verbindlichkeiten übersteigenden Aktivvermögens befriedigt werden darf. Als Vertrag zugunsten der Gläubigergesamtheit kann die Vereinbarung ab Eintritt der Insolvenzreife nicht durch eine Abrede des Schuldners mit einem Gläubiger der Forderung aufgehoben werden. Wird eine mit einem qualifizierten Rangrücktritt versehene Verbindlichkeit trotz Insolvenzreife beglichen, kann die Zahlung mangels eines Rechtsgrunds zurückgefordert werden. Eine trotz eines qualifizierten Rangrücktritts im Stadium der Insolvenzreife bewirkte Zahlung kann als unentgeltliche Leistung angefochten werden.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB YAAAE-05664 ein Muster einer Rangrücktrittserklärung aufrufbar.
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