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Rangrücktrittserklärung – Muster
Muster 1: Rangrücktrittserklärung (mit Passivierung)
Muster 2: Rangrücktrittserklärung (ohne Passivierung)
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Bei einer Rangrücktrittsvereinbarung handelt es sich um einen Schuldänderungsvertrag i.S. des § 311 Abs. 1 BGB zugunsten Dritter, § 328 Abs. 2 BGB (vgl. grundlegend für das Zivil- und Insolvenzrecht ).
Will der Gläubiger nicht auf seine Forderung verzichten, aber trotzdem einen Beitrag zur Abwendung einer Überschuldungssituation und zur Vermeidung einer Insolvenzverschleppung i.S. des § 15a InsO leisten, so bietet sich der Rangrücktritt als Sanierungsmaßnahme an.
Forderungen auf die Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen sind nach § 19 Abs. 2 InsO in der Überschuldungsbilanz nicht als Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, wenn zwischen Gläubiger und Schuldner gemäß § 39 Abs. 2 InsO der Nachrang im Insolvenzverfahren hinter den in § 39 Abs. 1 InsO bezeichneten Forderungen vereinbart ist. Trotz der in erster Linie insolvenzrechtlichen Bedeutung des Rangrücktritts ist dieser auch im Steuerrecht zu beachten (vgl. § 5 Abs. 2a EStG). Denn es entsteht ein steuerlicher Buchgewinn, wenn die Verbindlichkeit in der Steuerbilanz nicht mehr passiviert wer...