IWB Nr. 13 vom Seite 1

Mutige und klare Entscheidungen?

StB Christian Rohde | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Momentan [i]Griechenlandkrise spitzt sich zubeherrscht die Krise um Griechenland die Presse. Andere Themen stehen im Schatten der Debatte um Grexit. Das deutliche „Nein“ der Griechen als Ergebnis des Referendums, Varoufakis, der die Gläubiger kurz vor seinem Rücktritt noch als Terroristen bezeichnet hat und die Debatte über ein drittes, milliardenschweres Hilfspaket erhitzen die Gemüter. Die EU muss eine Entscheidung treffen. Das Ergebnis des nächsten Sondergipfels am 12. Juli stand zu Redaktionsschluss noch nicht fest.

Auch die Entwicklungen um den Windkraft-Spezialisten Prokon rückten in Folge der Krise in den Hintergrund. Dabei sind die Ergebnisse hier absolut bemerkenswert. Die Genussrechtsinhaber des insolventen Unternehmens haben ein Kaufangebot von EnBW über 550 Mio. € abgelehnt. Durch den Einstieg von EnBW hätten sie in absehbarer Zeit zumindest einen Teil ihrer Forderungen wieder bekommen und somit einen Schlussstrich unter ihre Investition ziehen können. Stattdessen [i]Prokon wird in eine Genossenschaft umgewandelt ist ein Genossenschaftsmodell beschlossen worden. Als Genossen sind die Gläubiger, die im Falle von Prokon zum großen Teil Kleinanleger sind, dann Eigentümer der Gesellschaft und können die Geschäftspolitik selbst mitbestimmen. An die Fortführung von Prokon als Genossenschaft wird die Erwartung einer höheren Insolvenzquote geknüpft. Wie bei jeder unternehmerischen Beteiligung sind damit aber natürlich auch Risiken verbunden und weitere Verluste möglich. Wenn man bedenkt, dass den Deutschen gerne Sicherheitsdenken und Risikoaversion unterstellt wird, ist diese Entwicklung sehr beachtlich. Für Griechenland und die EU ist ebenfalls auf eine klare Entscheidung zu hoffen. Für weitere Sondergipfel, Diskussionen, Fristverlängerungen oder sonstige Verzögerungen ist keine Zeit.

[i]Top-Beitrag: Zweifelsfragen bei der Anwendung von Switch-over-KlauselnDie Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG soll die missbräuchliche Verlagerung von Steuersubstrat in Niedrigsteuerländer verhindern. Doch die Tendenz auch zahlreicher Industriestaaten, die Ertragsteuersätze deutlich zu senken, führt im Ergebnis dazu, dass auch diese fortan als sog. Niedrigsteuerländer einzustufen sind und bei passiven Tätigkeiten die Hinzurechnungsbesteuerung auslösen können. Gleichzeitig sehen DBA im Rahmen der Freistellungsmethode nicht selten Aktivitätsvorbehalte unter Bezugnahme auf das AStG vor. Korten stellt in seinem Beitrag ab anhand eines Beispielfalls Zweifelsfragen bei der Anwendung von Switch-over-Klauseln dar.

[i]In eigener Sache: Layout der IWBAb dieser Ausgabe haben wir das Layout der IWB-Beiträge angepasst. Anmerkungen, Quellenangaben oder weiterführende Erklärungen, die wir bisher in Klammern im Fließtext dargestellt haben, werden künftig in Fußnoten dargestellt. Wir wollen dadurch die Lesbarkeit unserer Beiträge weiter verbessern und Ihnen so auch das Auffinden von Urteilen, Verwaltungsanweisungen u. Ä. oder weiterführender Literatur erleichtern.

Beste Grüße

Christian Rohde

Fundstelle(n):
IWB 13 / 2015 Seite 1
NWB RAAAE-94361