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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 4 K 180/13

Gesetze: EStG § 74 Abs. 1 S. 4, EStG § 74 Abs. 1 S. 3, EStG § 31, EStG § 76, AO § 47, AO § 5, FGO § 100 Abs. 1 S. 4, FGO § 102

Kindergeld

Erfüllungswirkung bei Zahlung an den Abzweigungsempfänger

keine Abzweigung von Kindergeld für ein behindertes Kind an den Sozialleistungsträger bei Haushaltsaufnahme des Kindes

Leitsatz

1. Der Anspruch auf Kindergeld erlischt auch bei Zahlung an einen Abzweigungsberechtigten.

2. Eine Abzweigung von Kindergeld für ein behindertes Kind an den Sozialleistungsträger gem. § 74 Abs. 1 S. 4 EStG scheidet aus, wenn die Unterhaltsleistungen des kindergeldberechtigten Elternteils den Betrag des Kindergeldes übersteigen. Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn die selbst keine Grundsicherungsleistungen beziehende, Aufwendungen für den schwerbehinderten Sohn aus ihrer Hinterbliebenenrente bestreitende Kindergeldberechtigte mit ihrem Sohn in ihrem Haushalt lebt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BAAAE-94349

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