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FG Düsseldorf 28.04.2015 11 K 397/15, BBK 14/2015 S. 628

Umsatzsteuer | Lastschrifteinzug bei USt-Vorauszahlungen

Eine am 10. 1. fällige USt-Vorauszahlung gilt als am 10. 1. bezahlt, wenn der Unternehmer dem FA eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt hat und das Konto am 10. 1. ausreichend gedeckt ist. Auf den tatsächlichen Abbuchungszeitpunkt kommt es dann nicht an.

[i]Abflussfiktion des § 11 Abs. 2 EStG greiftDies hat bei der 4/3-Rechnung zur Folge, dass die USt-Vorauszahlung bereits im Vorjahr als Betriebsausgabe berücksichtigt wird (§ 11 Abs. 2 EStG). Denn die USt ist innerhalb der ersten 10 Tage des neuen Jahres fällig und gilt auch als bis zum 10. 1. abgeflossen; zudem betrifft sie einen Zeitraum des Vorjahres.

Im Streitfall ging es um die USt-Vorauszahlung für den November 2012; der Unternehmer hatte eine Einzugsermächtigung erteilt und eine Dauerfristverlängerung beantragt, so dass die Vorauszahlung am fällig war. Das FA zog di...