„Anwendungsschreiben zu § 37b EStG“
Was ändert sich bei der Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen?
„Es bleibt abzuwarten, wie die Finanzverwaltung reagieren wird“, lautete das Zwischenfazit auf die Anfang 2014 veröffentlichte erstmalige BFH-Rechtsprechung zur Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen. Gut begründet, hatte sich das höchste deutsche Finanzgericht mit seinen Urteilen gegen die Auffassung der Finanzverwaltung gestellt, in die Bemessungsgrundlage des § 37b EStG seien alle Zuwendungen einzubeziehen – unabhängig davon, ob sie beim Empfänger im Rahmen einer Einkunftsart zuflössen. Inzwischen hat die Finanzverwaltung reagiert und sich der Ansicht der Finanzrichter angeschlossen. Somit gilt nunmehr in allen noch offenen Fällen: Unter die Pauschalierungsvorschrift des § 37b EStG können nur Zuwendungen fallen, die beim Empfänger einkommensteuerbar und auch dem Grunde nach einkommensteuerpflichtig sind. In zwei weiteren Punkten ist das BMF – sehr zur Freude der Rechtsanwender – dem BFH nicht gefolgt: Streuwerbeartikel und geschäftliche Bewirtungen werden auch weiterhin von der Pauschalbesteuerung ausgenommen. Sind damit nun alle Zweifelsfälle rund um § 37b EStG geklärt? Dieser Frage geht Weber auf Seite 2136 nach.
GmbH-Gesellschafter fühlen sich ihrer Gesellschaft verbunden, und das in guten wie in schweren Tagen. Braucht die GmbH Geld, sind Gesellschafterdarlehen aus dem Privatvermögen daher oft das Mittel der Wahl. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die GmbH bleibt unabhängig von Banken und kann die Darlehensbedingungen individuell regeln. Die Nachteile zeigen sich in der Krise. Nicht selten fällt der Wert der Darlehen unter ihren Nennwert. Können diese Wertverluste im Falle der Insolvenz der GmbH oder des Verkaufs der Darlehen berücksichtigt werden? Und wenn ja, fallen diese Verluste dann unter § 17 EStG oder unter § 20 EStG? Und wenn sie dem Kapitalvermögen unterliegen, greift dann die Abgeltungsteuer oder – aufgrund eines Ausnahmetatbestands – der allgemeine Steuertarif? Dorn setzt sich auf Seite 2150 mit den steuerlichen Folgen von Wertverlusten aus Gesellschafterdarlehen des Privatvermögens auseinander und stößt dabei auf einige unbeantwortete Fragen.
Das Steuerrecht ist komplex, die zu beurteilenden Sachverhalte sind es auch. Schnell kann es da zu unterschiedlichen Rechtsansichten zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung kommen. Um diesem möglichen Streitpotenzial schon im Vorfeld zu begegnen, gibt es im Besteuerungsverfahren unterschiedliche Kooperationsformen, die für Planungssicherheit, Verfahrensbeschleunigung und Konfliktvermeidung sorgen sollen – angefangen bei den Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen, über verbindliche Auskünfte der Behörde bis zu Verständigungen über rechtlich relevante Gegebenheiten. Hannig stellt auf Seite 2166 die Handlungsinstrumente vor.
Beste Grüße
Reinhild Foitzik
Fundstelle(n):
NWB 2015 Seite 2113
NWB EAAAE-94293