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FG Köln Urteil v. - 11 K 3742/14 EFG 2015 S. 1326 Nr. 16

Gesetze: AO § 109, AO § 149, AO § 155 Abs 2, AO § 162 Abs. 5, FGO § 102

Verfahren

Steuererklärung: Abgabefrist - Kein Anspruch auf Fristverlängerung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung auf Grund Fristverlängerung zur Abgabe der Feststellungserklärung

Leitsatz

Das FA ist berechtigt, Fristverlängerungsanträge zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen abzulehnen, die der Stpfl. mit der Begründung gestellt hat, Besteuerungsgrundlagen aus gesondert und einheitlich festzustellenden Einkünften seien noch nicht bekannt; in diesen Fällen hat der Stpfl. die Einkünfte nach § 162 Abs. 2 AO zu schätzen.

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 12 Nr. 7
DStRE 2016 S. 299 Nr. 5
EFG 2015 S. 1326 Nr. 16
Ubg 2016 S. 242 Nr. 4
YAAAE-93942

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