Steuererklärung: Abgabefrist - Kein Anspruch auf Fristverlängerung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung auf Grund Fristverlängerung
zur Abgabe der Feststellungserklärung
Leitsatz
Das FA ist berechtigt, Fristverlängerungsanträge zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen abzulehnen, die der Stpfl. mit
der Begründung gestellt hat, Besteuerungsgrundlagen aus gesondert und einheitlich festzustellenden Einkünften seien noch nicht
bekannt; in diesen Fällen hat der Stpfl. die Einkünfte nach § 162 Abs. 2 AO zu schätzen.
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 12 Nr. 7 DStRE 2016 S. 299 Nr. 5 EFG 2015 S. 1326 Nr. 16 Ubg 2016 S. 242 Nr. 4 YAAAE-93942
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