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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 10 K 177/15 Kg,AO

Gesetze: EStG § 31 Satz 3EStG § 62 Abs. 2 Nr. 3bEStG § 70 Abs. 2EStG § 70 Abs. 3EStG a.F. § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AO§ 37 AO§ 157 Abs. 1 Abs. 2 AO§ 173 AufenthG § 25 Abs. 5

Rechtmäßigkeit eines Aufhebungs- und Rückforderungsbescheids ohne vorangegangene förmliche Kindergeldfestsetzung – Wegfall der Möglichkeit der konkludenten Festsetzung ab dem Jahr 2007

Leitsatz

  1. Ein auf eine nicht wirksam erfolgte Kindergeldfestsetzung bezogener Aufhebungsbescheid ist rechtswidrig.

  2. Aufgrund der Aufhebung des § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG a.F. kann ab dem die Festsetzung von Kindergeld als Steuervergütung gemäß § 157 Abs. 1 AO nur noch schriftlich erfolgen.

  3. Der Verwirklichung des Rückforderungsanspruchs gemäß § 37 Abs. 2 AO steht der Grundsatz von Treu und Glauben entgegen, wenn auch bei Erlass eines wirksamen Festsetzungsbescheids lediglich dessen Aufhebung für die Zukunft nach § 70 Abs. 3 EStG in Betracht gekommen wäre.

Fundstelle(n):
EAAAE-93940

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