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Fortentwicklung der handelsrechtlichen Erwerbsbilanzierung
Ausgewählte Fragen zur Kapitalkonsolidierung nach E-DRS 30 im Verhältnis zu IFRS 3 (2008)
Das DRSC hat mit E-DRS 30 den Entwurf eines Nachfolgestandards zu DRS 4 vorgelegt. Inhaltlich weist der Standard erhebliche Parallelen zu seinem internationalen Vorbild IFRS 3 (2008) auf. Der Beitrag analysiert die in E-DRS 30 vorgeschlagenen Lösungen zur Umsetzung der Erwerbsmethode vor dem Hintergrund der internationalen Regelungen.
Kirsch, Kapitalkonsolidierung (HGB, IFRS), infoCenter NWB PAAAC-45535
Bei E-DRS 30 und IFRS 3 (2008) handelt es sich um zwei unterschiedliche Modelle zur Umsetzung der Erwerbsmethode. Viele Detailregelungen in beiden Standards kommen einander sehr nah. Dennoch verbleiben eine Vielzahl konzeptioneller Unterschiede.
Die formalrechtliche Betrachtungsweise bei der Ermittlung des Erwerbers stellt eine elementare Schwäche der handelsrechtlichen Regelungen dar. Das bilanzielle Ergebnis verliert hierdurch im jeweiligen Einzelfall erheblich an Aussagekraft.
Insbesondere die Regelungen zur Folgebilanzierung des Firmenwerts werden noch für erheblichen Diskussionsbedarf sorgen. Das DRSC zeigt sich hier bemüht, die Folgebewertung des Firmenwerts auf eine fundiertere Grundlage zu stellen.
I. Einleitung
[i]Müller/Reinke, Übergangskonsolidierung im handelsrechtlichen Konzernabschluss unter Berücksichtigung von E-DRS 30, S... Müller/Reinke, Konsolidierung von Tochterunternehmen im handelsrechtlichen Konzernabschluss, Ruberg, Latente Steuern auf (steuerliche) Verluste im Fokus, Keller/Gütlbauer, Der Komponentenansatz als teilweiser Ersatz für die Abschaffung der Aufwandsrückstellung durch BilMoG,