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DRSC-Stellungnahme zu ED/2015/1
Das Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss (IFRS-FA) am 9. 6. 2015 eine Stellungnahme zu ED/2015/1 – Classification of Liabilities eingereicht. ED/2015/1 sieht eine Anpassung des Wortlauts der Paragraphen IAS 1.69(d) und IAS 1.73 vor. In IAS 1.69(d) soll der Begriff „unconditional“ und in IAS 1.73 der Begriff „discretion“ gestrichen und im letzteren Fall durch „right“ ersetzt werden. In beiden Fällen sollen somit ausschließlich „Rechte“, die zum Ende der Berichterstattungsperiode bestehen, Auswirkungen auf die Klassifizierung einer Schuld haben.
Der IFRS-FA begrüßt zwar einerseits die Bemühungen einer Klarstellung, hat andererseits aber auch Zweifel, inwiefern die neue Begrifflichkeit „right“ nicht auch zu Auslegungsfragen ...