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StuB 13/2015 S. 516

Einkommensteuer | Steuerbegünstigung für Baudenkmale

Das BMF hat eine Übersicht der zuständigen Bescheinigungsbehörden bei Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung für Baudenkmale (§§ 7i, 10f, 11b EStG) oder für schutzwürdige Kulturgüter (§ 10g EStG) mit Stand April 2015 veröffentlicht ( NWB UAAAE-92552).