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BFH 26.11.2014 VIII R 39/10, StuB 13/2015 S. 514

Einkommensteuer | Vorbezug aus einer privaten schweizerischen Pensionskasse für einen Grenzgänger ab dem Jahr 2005

(1) Der sog. Vorbezug aus einer privaten schweizerischen Pensionskasse ist im Anwendungsbereich des AltEinkG als S. 515andere Leistung gem. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG steuerpflichtig, soweit ein Anteil des obligatorischen Altersguthabens ausgezahlt wird (Anschluss an NWB TAAAD-43377, BFH/NV 2010 S. 1275; NWB BAAAE-78940, BFH/NV 2015 S. 20). Die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 EStG sind in diesem Fall nicht erfüllt. (2) Die Auszahlung eines Vorbezugs kann gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG in der bis zum geltenden Fassung steuerfrei sein, soweit das überobligatorische Altersguthaben samt des darin enthaltenen Zinsanteils zur Auszahlung kommt. (3) Auch nach Inkrafttreten des AltEinkG sind obligatorische Arbeitgeberbeiträge zu einer privaten schweizerischen Pensionskasse sowie Arbeitgeberleistungen...