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Umfang der Aufklärungs- und Beratungspflichten des Steuerberaters
Der Gegenstand des Geschäftsbesorgungsvertrags mit dem Steuerberater wird durch den Inhalt des Mandats bestimmt. Aufklärung und Beratung schuldet der Steuerberater entsprechend dem vom Mandanten erteilten Mandat. In diesem Umfang hat der Steuerberater den Mandanten umfassend zu beraten und diesen ungefragt über alle steuerlich bedeutsamen Einzelheiten und deren Folgen zu unterrichten (vgl. zuletzt NWB KAAAB-78852, Kurzinfo StuB 2004 S. 336 NWB AAAAB-63149, zu alternativen Steuervergünstigungen, bzw. NWB TAAAD-24786, Kurzinfo StuB 2009 S. 666 NWB HAAAD-27813, zur Empfehlung einer verdeckten Einlage). Er hat den Mandanten möglichst vor Schaden zu bewahren und den Umständen nach den sichersten Weg zu dem erstrebten steuerlichen Ziel aufzuzeigen un...