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Einkommensteuer | Aufwendungen für den Unterhalt von Personen mit Aufenthaltserlaubnis
Aufwendungen für den Unterhalt von Personen, die eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach § 23 AufenthG haben, können – unabhängig von einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung – nach § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG berücksichtigt werden. Mit Schreiben vom nimmt das BMF zur Berücksichtigung von Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis Stellung.
Das aktuelle Schreiben ergänzt das (BStBl 2010 I S. 582) und ist ab dem Veranlagungszeitraum 2013 anzuwenden.